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Abtreibung im Kanton Zürich

Abtreibung im Kanton Zürich? Es gibt Hilfe für schwangere Frauen in Not.
Die SHMK hilft schweizweit bei ungeplanter Schwangerschaft – kompetent, vertraulich, kostenlos. Gratisnummer für telefonische Hilfsanfragen aus dem Kanton Zürich: 0800 811 101

Statistik der Abtreibung im Kanton Zürich

Leider ist im Kanton Zürich von 2009 bis 2018 insgesamt eine Zunahme der Abtreibungen zu verzeichnen. 2018 gab es mehr Abtreibungen als im jährlichen Durchschnitt seit 2009. Deutlich zugenommen haben die Abtreibungen mit der chemischen Methode (um 12 %).

Jahr Total Chemische Methode Chirurgische Methode
  Anzahl Anzahl % Anzahl %
2020 2544 2101 83 443 17
2019 2489 1926 77 563 23
2018 2327 1759 76 568 24
2017 2281 1737 76 544 24
2016 2392 1739 73 653 27
2015 2363 1712 72 651 28
2014 2138 1438 67 700 33
2013 2339 1559 67 780 33
2012 2328 1627 70 701 30
2011 2404 1594 66 810 34
2010 2355 1546 66 809 34
2009 2254 1438 64 816 36
Durchschnitt 2318 1615 70 703 30

Regelungen

Eine Frau, die im Kanton Zürich eine Abtreibung durchführen möchte, hat an den Arzt, der die Abtreibung durchführen soll, schriftlich ein Gesuch um Abtreibung zu stellen. In diesem Gesuch muss sie mit ihrer Unterschrift bestätigen, dass der Arzt mit ihr ein eingehendes Gespräch geführt hat, dass er sie persönlich beraten und über die gesundheitlichen Risiken des Eingriffs informiert hat und dass er ihr den Leitfaden der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich ausgehändigt hat.

Jeder Schwangerschaftsabbruch muss dem kantonsärztlichen Dienst innerhalb eines Monats nach der Durchführung gemeldet werden. In dieser Meldung muss angegeben werden, in welcher Schwangerschaftswoche die Abtreibung vorgenommen wurde und welche Methode dabei angewandt worden ist. Das Unterlassen der Meldung ist gemäss Art. 120 Absatz 2 StGB strafbar.

Im Kanton Zürich müssen die Ärzte im Besitz einer Bewilligung der Gesundheitsdirektion zur Durchführung einer Abtreibung sein. Diese wird auf Gesuch erteilt. Der Arzt muss dazu eine nicht eingeschränkte Berufsausübungsbewilligung im Kanton Zürich besitzen.