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Babyfenster in Einsiedeln: 14 Babys sind hier schon abgegeben worden.
Babyfenster in Einsiedeln: 14 Babys aufgenommen. (© SHMK)

14. Baby im Einsiedler Babyfenster

Ins Babyfenster beim Spital Einsiedeln wurde erneut ein gesundes Neugeborenes gelegt. Das Mädchen war am selben Tag zur Welt gekommen. Seine ersten Tage nach der Geburt verbrachte es für medizinische Abklärungen im Spital.

Erneut Baby im Einsiedler Babyfenster: Am 26. August 2018, um 11.24 Uhr, ist ein Baby im Einsiedler Babyfenster des Spitals Einsiedeln abgegen worden. Es ist das 14. Mal, dass eine Mutter von diesem Babyfenster Gebrauch gemacht hat. Am Neugeborenen hing noch die Nabelschnur mit Plazenta. Wie erste Untersuchungen ergaben, wurde das 44 cm grosse und 2,8 Kilo schwere Kind etwa vier Wochen zu früh geboren.

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Ausserschwyz (KESB) wurde umgehend informiert. Die KESB bestellt in einem solchen Fall einen Vormund. Dieser übernimmt die Rechte und Pflichten, die normalerweise den Eltern eines Kindes obliegen. Nach dem Spitalaustritt kommt das Kind zu Pflegeeltern.

Eltern können Baby zurückverlangen

Solange die Adoption noch nicht vollzogen ist, kann die Mutter oder der Vater das Baby zurückverlangen. Eine Adoption ist erst nach einem Jahr Pflege und Erziehung durch die künftigen Adoptiveltern möglich.

Eine Übergabe des Kindes an seine leiblichen Eltern bedingt aber, dass die Mutterschaft beziehungsweise die Vaterschaft zweifelsfrei feststehen und dass von Seiten der Eltern die Voraussetzungen für eine Aufnahme des Kindes gegeben sind.

In knapp der Hälfte aller Fälle der 22 bisher in der Schweiz abgegebenen Babys haben sich die Mütter im Nachhinein gemeldet. Hauptsächlich ging es ihnen darum zu wissen, wie es dem Baby geht. Bei dieser Gelegenheit sind sie zugunsten des Kindes aus ihrer Anonymität herausgetreten und konnten schliesslich mit der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB alle offenen Fragen klären. Nur drei Mütter haben bis heute das Baby zurückverlangt – und es auch zurückbekommen.

Auch im jüngsten Fall hat sich eine Frau gemeldet und als Mutter ausgegeben. Daraufhin wurden DNA-Proben vom Kind und von der Frau genommen. Das Institut für Rechtsmedizin hat diese analysiert und miteinander verglichen. Über die Ergebnisse wird zugunsten des Persönlichkeitsschutzes der betroffenen Personen Stillschweigen geübt. Sollte sich die Echtheit der Mutterschaft erweisen, übernimmt die Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind die Kosten für die Analyse und leistet der Mutter auch die nötige Hilfe, damit ihr Baby zu ihr zurückkehren kann.