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Babyfenster in Einsiedeln
Babyfenster in Einsiedeln: eröffnet vor 20 Jahren. (Bild: SHMK)

20 Jahre Babyfenster – eine Erfolgsgeschichte

Am diesjährigen Muttertag jährte sich zum 20. Mal die Eröffnung des ersten Babyfensters in der Schweiz durch die Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind (SHMK) und das Spital Einsiedeln. In den vergangenen 20 Jahren haben Babyfenster in der Schweiz 26 Babys aufgenommen. Heute sind Babyfenster nicht mehr wegzudenken.

Eröffnung in Einsiedeln

In den Jahren vor der Eröffnung des ersten Babyfensters 2001 wurden in der Schweiz pro Jahr durchschnittlich drei neugeborene Babys getötet oder ausgesetzt. Frauen, die in Gefahr sind, ihr Kind auszusetzen oder umzubringen, musste dringend ermöglicht werden, das Kind anonym in Sicherheit zu bringen.
Nach gründlichen Vorbereitungen eröffnete die Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind zusammen mit dem Spital Einsiedeln am 9. Mai 2001 vor zahlreichen Medien das erste Babyfenster der Schweiz und eines der ersten weltweit.
Das Konzept des Babyfensters überzeugt und erfreut sich grosser Beliebtheit. Derzeit gibt es in der Schweiz acht Babyfenster.

Babyfenster ohne Alternative

Immer wieder es kommt vor, dass schwangere Frauen der Überzeugung sind, niemand dürfe von der Schwangerschaft und der Geburt etwas erfahren, und sie könnten ihr Baby nicht behalten. Diesen Müttern gestattet das Babyfenster, ihr Baby anonym in medizinische Obhut zu geben. Deshalb können Babyfenster Kindsaussetzungen und Kindstötungen vermeiden helfen. Und die Abgabe eines Babys ins Babyfenster ist legal. Seit es Babyfenster gibt, ist die Zahl der getöteten oder ausgesetzten Babys in der Schweiz pro Jahr im Durchschnitt auf unter eins gesunken.
Als Alternative zum Babyfenster wird mitunter die vertrauliche Geburt erwähnt. Dieses Angebot wird von den Betreibern der Babyfenster ebenfalls gutgeheissen. Es hat aber seine Grenzen: Bei der vertraulichen Geburt erfahren zahlreiche Medizinalpersonen, Amtsstellen, Krankenkassen und weitere Personen die Identität von Mutter und Kind. Zudem erhält das Kind das Recht, im Alter von 18 Jahren die Identität seiner Mutter zu erfahren. Die vertrauliche Geburt ist keine Alternative für Frauen, die völlig anonym bleiben wollen. Sie ist im Grunde eine ganz normale Geburt, deren Bekanntwerden um maximal 18 Jahre verschoben wird.

Mütter können ihr Baby zurückverlangen

Die Abgabe eines Babys wird der örtlichen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) mitgeteilt. Diese sucht zuerst Pflegeeltern und später Adoptiveltern für das Kind. Die Mutter kann ihr Kind während mindestens 12 Monaten nach der Abgabe zurückverlangen.
Während 20 Jahren haben sich von 26 Müttern genau 13 zu erkennen gegeben. Von diesen haben wiederum sechs ihr Kind zurückverlangt und auch erhalten. Die SHMK begleitet jeweils solche Mütter zur KESB und steht ihnen wenn nötig auch finanziell bei.

Anfängliche Kritik weitgehend verstummt

Die Einrichtung eines Babyfensters war vor 20 Jahren neu. Es kam zu Kritik: Die anonyme Abgabe eines Babys sei illegal. Dem ist aber nicht so. Denn das Kind wird ohne Gefahr an Leib und Leben in eine eigens dafür vorgesehene medizinische Einrichtung abgegeben. Bei der anonymen Abgabe eines Kindes wird natürlich die Identität der Mutter nicht bekannt. Eine strafbare Handlung begeht diese dennoch nicht. Und eine Ordnungsbusse wegen Unterlassung der Meldepflicht wurde bisher noch nie ausgesprochen.
Wenn es um die Frage geht, ob das Recht auf Leben oder das Recht auf Kenntnis der leiblichen Eltern höher steht, kann es nur die Antwort geben, die Bundesrätin Sommaruga im Oktober 2016 zu Protokoll gegeben hat: «Die Rettung des Lebens eines Kindes wiegt die Verletzung seines Anspruchs auf Kenntnis der Abstammung bei Weitem auf.»

Mehr Babyfenster nötig

Dass es noch mehr Babyfenster braucht, zeigen unter anderem auch die kürzlichen Fälle im Kanton Bern in Därstetten und in Reconvillier. In diesen Regionen wie auch in der Westschweiz, in Luzern und in St. Gallen gibt es noch keine Babyfenster. Je mehr Babyfenster es gibt, desto mehr Kinder können gerettet werden, und die Not vieler Frauen führt nicht zur Katastrophe, sondern zu einem Happy End!

Finanzierung

Ein Babyfenster zu errichten kostet rund 70’000 Franken. Kostenintensiv sind zudem die Pflegeeltern. Für diese Kosten kommt die SHMK auf. Darum ergeht unser Aufruf zur Unterstützung der Babyfenster an all jene, denen es ein Anliegen ist, dass es in unserem Land keine Kindsaussetzungen und Kindstötungen mehr gibt.
Spenden mit dem Vermerk «Babyfenster», Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind, 4142 Münchenstein, Postkonto: 40-30000-7, IBAN: CH34 0900 0000 4003 0000 7, werden ausschliesslich für Babyfenster verwendet. Herzlichen Dank!