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Babyfenster: ein medizinisches Hilfsangebot für extreme Notsituationen.
Laut Bundesrat braucht es Babyfenster. (© Raimo Lindner)

Bundesrat: Babyfenster machen Sinn

Im Oktober 2016 legte der Bundesrat seinen Bericht zu einem Postulat betreffend Babyfenster (1) vor. Wie schon früher stellte der Bundesrat auch hier fest, dass Babyfenster echt sinnvoll sind. Bereits im November 2013 hat der Bundesrat in seiner Antwort auf eine Interpellation der Genfer Ständerätin Maury Pasquier die Berechtigung von Babyfenstern unterstrichen: «Das Leben des Kindes ist in den Persönlichkeitsrechten höher einzustufen als dessen Recht auf Kenntnis der Abstammung.»

Das Postulat Maury Pasquier

Doch damit gab sich Maury Pasquier nicht zufrieden. Schon im Dezember 2013 wird sie in Sachen Babyfenster erneut aktiv. Sie reicht ein Postulat ein. Sie will den Bundesrat beauftragen, u. a. die Babyfenster mit anderen Massnahmen zur Unterstützung schwangerer Frauen in Not zu vergleichen. Daraus seien dann Folgerungen zu ziehen.

Ihre Argumente

Maury Pasquier macht keinen Hehl daraus, dass ihr die Babyfenster ein Dorn im Auge sind. Sie lehnt Babyfenster ab, weil die Mütter heimlich und medizinisch nicht betreut gebären müssten. Die Meldepflicht werde verletzt und das Kind würde seine leibliche Herkunft nicht erfahren. Dem Bundesrat und der SHMK sind diese Probleme bekannt. Doch sind Babyfenster in unserem Land nach wie vor das einzige hilfreiche Angebot für Mütter in Not, die ganz anonym bleiben wollen. Apropos Kenntnis der Herkunft: In der Schweiz hat sich bis jetzt über die Hälfte der Mütter von in Babyfenstern abgegebenen Kindern gemeldet.

Antwort des Bundesrates

In seinem Bericht zum Postulat führt der Bundesrat aus, dass ein Verbot von Babyfenstern dazu führen könnte, «dass eine Mutter in einer Notsituation ihr Kind im Versteckten aussetzt und dieses in der Folge nicht rechtzeitig einer medizinischen Betreuung zugeführt werden kann. Um dies zu verhindern, sind die negativen Aspekte des Babyfensters (Verletzung des Anspruches auf Kenntnis der Abstammung und der Meldepflicht) aus Sicht des Bundesrates in Kauf zu nehmen. Die Rettung des Lebens eines Kindes wiegt die Verletzung seines Anspruchs auf Kenntnis der Abstammung bei Weitem auf.» Der Bundesrat, so heisst es weiter, will darum, dass die Möglichkeit der anonymen Abgabe des Kindes in einem Babyfenster als Notlösung weiterbesteht.