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Plakat 'Hoerst-du-mich'
Plakat «Hörst du mich?» in Basel. (© SHMK)

Ideologisch motivierter Angriff auf SHMK-Plakat

Der SHMK bläst von gewissen Medien und staatlichen Stellen hin und wieder ein rauer Wind entgegen. Ein aktuelles Beispiel: Die Basellandschaftliche Zeitung (bz) empört sich über ein Plakat der SHMK, welches ein ungeborenes Kind zeigt mit der Sprechblase «Hörst Du mich?». Das Erziehungsdepartement Basel-Stadt (ED) lässt das Plakat abhängen. Zu Recht? – Mitnichten!

Das Plakat weist auf das Hilfsangebot der SHMK für Frauen hin, die aus Verzweiflung eine Abtreibung erwägen. Sie können bei der SHMK freiwillig und kostenlos Beratung und Hilfe bekommen. Das Plakat hängt in einem der grössten öffentlichen Schwimmbäder der Schweiz, im «Bachgraben » von Basel. Am 23. Juli 2018 brachte die bz einen Artikel, in dem das Plakat als Anlass dient, gegen die SHMK zu hetzen. In der Folge lässt das ED auf Geheiss des Journalisten das Plakat abhängen!

Behauptungen statt Tatsachen

SHMK wird als Organisation gezeichnet, die mit dem Plakat «politische Propaganda» betreibe, was in den Augen des ED «unerwünscht» sei. Die Sprecherin des ED bestätigt zwar, dass die SHMK die Richtlinien des kommerziellen Plakataushangs eingehalten hat, dennoch sei das Plakat zu entfernen, was in der Folge auch geschieht.

Der Ausdruck «politische Propaganda» trifft bei der SHMK nicht zu, denn sie ist ein Zewo-zertifiziertes Hilfswerk ohne politische Ausrichtung. Auch das Plakat macht keine politische Aussage, sondern will einzig Hilfe anbieten. Überzeugen will die bz ihre Leser aber nicht mit Tatsachen, sondern vor allem mit Behauptungen: So bezeichnet sie die SHMK nicht als Stiftung, die schwangeren Frauen in Not Hilfe anbietet, sondern als «radikale Anti-Abtreibungsorganisation» und als «schweizweite Zentrale der Gegner eines Schwangerschaftsabbruchs».

ED rechtlich im Abseits

Man glaubt es kaum: Das Bild eines ungeborenen Menschen mit der Sprechblase «Hörst Du mich?» wird bei Medien und Behörden zum Skandal hochstilisiert! Ginge es um ein Plakat zum Schutz von Igeln, gäbe es keine Kritik.

Das ED hat sich mit seiner Intervention ins juristische Abseits begeben. Es agiert rechtswidrig und verletzt das verfassungsmässige Recht auf Meinungsfreiheit.

Die Ironie der Geschichte: Das Plakat stammt aus einer Kampagne der SHMK aus dem Jahr 2017 und war nur bis Mitte September 2017 bestellt. Aufgrund eines Versehens der Plakatgesellschaft wurde es seither unbezahlt hängen gelassen.