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Chemische Abtreibung stoppen.

Unlautere Kritik am Gegenmittel zur Abtreibungspille

Geschätzte 10 % der Frauen bereuen die Einnahme der Abtreibungspille schnell. Nun steht in der Schweiz ein Verfahren zur Verfügung, das die Wirkung der Abtreibungspille neutralisieren kann. Schon mehrere Babys konnten dadurch gerettet werden. Ihre Mütter sind froh, dass sie im letzten Moment umkehren konnten und Hilfe erhalten haben. Doch den Abtreibungsbefürwortern bereitet dieser Erfolg Angst und Sorge. In ihrer unlauteren Kritik sprechen sie den Frauen selbst das Recht ab, umdenken zu wollen und ihr Baby zu retten. Ende April führte ein Artikel in den Zeitungen der Tages-Anzeiger-Gruppe solche Kritik ins Feld.

Mirjam Kohler, die Autorin, täuschte unter falschem Namen gegenüber der Notrufzentrale der SHMK und einem Gynäkologen vor, in der siebten Schwangerschaftswoche die Abtreibungspille geschluckt zu haben und umkehren zu wollen. Sie liess sich ein Rezept ausstellen und bezog in der Apotheke die rezeptpflichtigen Medikamente. Damit wollte sie in Erfahrung bringen, wie die Methode der SHMK funktioniert. Von Respekt gegenüber Frauen, die umdenken wollen, ist im Artikel keine Rede. Und sie erwähnt auch nicht, dass das Gegenmittel zahlreichen ungeborenen Kindern das Leben retten kann.

Die Rhetorik zeigt vielmehr: Meinungsmache ist angesagt. Sie spricht von einer «neuen Methode der SHMK», die «umstritten» und «fragwürdig» sei. Dass sie sich im Ausland bereits 1000-fach bewährt hat, blendet Mirjam Kohler trotz zugestellter Informationen aus.

Die mittels «Rezeptbetrug» beschafften Medikamente stellt sie als einen hochgefährlichen Hormon-Cocktail dar, der für eine Anwendung als Gegenmittel zur Abtreibungspille gar nicht zugelassen sei. Richtig ist aber, dass das verwendete Progesteron ein seit 1983 in der Schweiz zugelassenes Medikament zur Stabilisierung der Schwangerschaft ist. Genau dafür wird es jetzt eingesetzt. Progesteron wird gemäss der Schweizerischen Akademie für Perinatale Pharmakologie (SAPP) erst ab der 13. Schwangerschaftswoche im Off-Label-Use abgegeben. Das Gegenmittel hat auch noch nie zu einer Gefährdung von Frauen geführt. Die Babys kommen gesund zur Welt, wenn sie keine Vorerkrankung hatten.

Die Journalistin, ehemalige Präsidentin der JUSO Basel-Stadt, behauptet zudem weiter, «das Weglassen der zweiten Abtreibungspille ist nicht ungefährlich», und meint damit, es bestehe die Gefahr von starken Blutungen, wenn das Gegenmittel anstelle der zweiten Abtreibungspille zum Einsatz käme. Richtig ist aber vielmehr das Gegenteil! Blutungen werden nur von den zwei Abtreibungspillen ausgelöst, die die Frau bei der chemischen Abtreibung schlucken muss, nie aber vom Gegenmittel. Dieses vermag die Blutungen vielmehr zu verhindern oder zu stoppen und das Baby zu retten. Hinzu kommt, dass die zweite Abtreibungspille (Prostaglandin, Misoprostol) aufgrund von Nebenwirkungen derzeit stark in der Kritik steht. Das Prostaglandinpräparat mit der Bezeichnung Cytotec® wurde sogar kürzlich in Deutschland und in Frankreich verboten, weil es zu zahlreichen «schwerwiegenden Vorkommnissen» und zu «enormen Blutungen» führt. Auch die Schweizer Arzneimittelbehörde Swissmedic erwägt derzeit ein Verbot für diese zweite Abtreibungspille.

Der Vorwurf schliesslich, das Gegenmittel verursache bei der Frau eine psychische Belastung, ist der Schlusspunkt ihrer falschen Argumentation. Richtig ist, dass das Gegenmittel vielmehr die Frauen entlastet, die ihre Abtreibung im letzten Moment noch stoppen wollen, und ihnen neue Hoffnung gibt.